Der erste Schritt zur Reha
Auch der Weg zur Reha ist nicht ganz frei von Formalitäten. Im Mittelpunkt steht dabei der Antrag. Wie das Antragsverfahren abläuft und wie wir Ihnen dabei behilflich sein können, erfahren Sie hier.
Für Familien
Der Antrag wird bei der für Sie zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellt.
Die notwendigen Antragsformulare können Sie bei den jeweiligen Geschäftsstellen anfordern. Da bei Kinderheilmaßnahmen sowohl Krankenkasse wie auch Rentenversicherung gleichrangig zuständig sind, ist jene Stelle zur Bearbeitung verpflichtet, die zuerst angefragt wurde.
Wichtig: Dem Antrag muss eine Begründung und Befürwortung in Form eines ärztlichen Gutachtens beiliegen, das auch die Einbeziehung der Familie befürwortet. Dieses Gutachten sollte natürlich auch psychosoziale Gesichtspunkte herausarbeiten, Reha-Ziele für das kranke Kind und die Familienangehörigen definieren. Grundlage dafür ist § 40 Abs. 2 SGB V.
Voraussetzungen für die Genehmigung:
- Stationäre Nachsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen kommen für Familien mit Kindern und Jugendlichen in Betracht, die an Leukämien, bösartigen Tumoren oder schwer am Herzen erkrankt sind.
- Idealerweise beginnen die Nachsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen kurz nach dem Abschluss der Intensivtherapie. Sie können aber auch bis zu zwei Jahren danach starten.
- Der Allgemeinzustand des Patienten sollte soweit stabil sein, dass eine längere Bettlägerigkeit nicht zu erwarten ist.
- Die Weiterführung der onkologischen bzw. kardiologischen Behandlung, interventionelle Therapieformen wie Infusionen und Transfusionen, kontinuierliche Schmerztherapien oder entsprechende diagnostische Maßnahmen sind im Vorfeld mit unserem ärztlichen Leiter abzusprechen.
- Während der stationären Reha können Behandlungen, die intensivmedizinische Überwachung erfordern und bei denen Komplikationen zu erwarten sind, nicht durchgeführt werden.
- Die Rehabilitationsmaßnahmen für Patientinnen und Patienten mit schwerer Erkrankung, Rezidiven oder palliativer Behandlung sollten hinsichtlich der psychosozialen und medizinischen Betreuung ausführlich mit der Leitung unserer Einrichtung abgesprochen werden.
Ob eine Wiederholung der Reha-Maßnahme sinnvoll ist, richtet sich nach dem aktuellen medizinischen und psychosozialen Zustand der Patientin bzw. des Patienten und der Familie. Die Indikation dafür wird im Einzelfall überprüft und richtet sich nach dem aktuellen medizinischen und psychosozialen Zustand der Patientin/des Patienten samt Familie.
Für Jugendliche und junge Erwachsene
Einen Antrag zu stellen, hört sich kompliziert an – ist es aber nicht. Denn wir unterstützen dich bei allen Fragen rund um deinen Antrag.
Für die Antragsstellung wirst du von deiner Akutklinik und den jeweiligen Kostenträgern, also Krankenkasse oder Rentenversicherung, unterstützt. Dem Antrag sollte unbedingt ein ausführliches, medizinisch/psychosoziales Attest mit Begründung beigefügt werden.
Deinen Kostenträger solltest du darauf hinweisen, dass die Katharinenhöhe eine altersadäquate, gruppenorientierte Rehabilitationseinrichtung ist. Das heißt, dem Austausch in der Gruppe der Gleichbetroffenen kommt eine ganz besondere Bedeutung zu.
Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Sie können Ihre Rehaklinik selbst auswählen
Sie suchen für sich oder Ihre Familie eine passende Rehaklinik?
Dann sollten Sie wissen, dass Sie diesbezüglich Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben dürfen!
§8 SGB IX regelt das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
- Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse des Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (…)
Das bedeutet, dass die Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) Ihren Wünschen entsprechen müssen, sofern diese berechtigt sind.
Was sollten Sie bei der Klinikauswahl beachten?
- Die Klinik muss für Ihr Krankheitsbild geeignet sein und über einen Vertrag mit Ihrem Rehabilitationsträger verfügen
- Die Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen sollte Ihren Anforderungen entsprechen und die Klinik muss nach anerkannten Qualitätsstandards zertifiziert sein
- Lage, Service und Ausstattung sollten Ihrem Bedarf entsprechen
Was sollten Sie bei der Antragsstellung beachten?
- Ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag durch die folgende Formularvorlage
- Sollten Sie Ihren Antrag bereits eingereicht haben, können Sie die ausgefüllte Formularvorlage auch nachreichen
- Sollte Ihrem Antrag nach der Wunschklinik nicht entsprochen worden sein, nutzen Sie das Widerspruchsformular
- Bei allen weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an uns:
Anmeldung Familienbereich:
Alexandra Dufner
0049 7723-6503-115
Anmeldung Jugendliche und junge Erwachsene:
Marion Hug
0049 7723-6503-114
Für Familien
Der Antrag wird bei der für Sie zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellt.
Die notwendigen Antragsformulare können Sie bei den jeweiligen Geschäftsstellen anfordern. Da bei Kinderheilmaßnahmen sowohl Krankenkasse wie auch Rentenversicherung gleichrangig zuständig sind, ist jene Stelle zur Bearbeitung verpflichtet, die zuerst angefragt wurde.
Wichtig: Dem Antrag muss eine Begründung und Befürwortung in Form eines ärztlichen Gutachtens beiliegen, das auch die Einbeziehung der Familie befürwortet. Dieses Gutachten sollte natürlich auch psychosoziale Gesichtspunkte herausarbeiten, Reha-Ziele für das kranke Kind und die Familienangehörigen definieren. Grundlage dafür ist § 40 Abs. 2 SGB V.
Voraussetzungen für die Genehmigung:
- Stationäre Nachsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen kommen für Familien mit Kindern und Jugendlichen in Betracht, die an Leukämien, bösartigen Tumoren oder schwer am Herzen erkrankt sind.
- Idealerweise beginnen die Nachsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen kurz nach dem Abschluss der Intensivtherapie. Sie können aber auch bis zu zwei Jahren danach starten.
- Der Allgemeinzustand des Patienten sollte soweit stabil sein, dass eine längere Bettlägerigkeit nicht zu erwarten ist.
- Die Weiterführung der onkologischen bzw. kardiologischen Behandlung, interventionelle Therapieformen wie Infusionen und Transfusionen, kontinuierliche Schmerztherapien oder entsprechende diagnostische Maßnahmen sind im Vorfeld mit unserem ärztlichen Leiter abzusprechen.
- Während der stationären Reha können Behandlungen, die intensivmedizinische Überwachung erfordern und bei denen Komplikationen zu erwarten sind, nicht durchgeführt werden.
- Die Rehabilitationsmaßnahmen für Patientinnen und Patienten mit schwerer Erkrankung, Rezidiven oder palliativer Behandlung sollten hinsichtlich der psychosozialen und medizinischen Betreuung ausführlich mit der Leitung unserer Einrichtung abgesprochen werden.
Ob eine Wiederholung der Reha-Maßnahme sinnvoll ist, richtet sich nach dem aktuellen medizinischen und psychosozialen Zustand der Patientin bzw. des Patienten und der Familie. Die Indikation dafür wird im Einzelfall überprüft und richtet sich nach dem aktuellen medizinischen und psychosozialen Zustand der Patientin/des Patienten samt Familie.
Für Jugendliche und junge Erwachsene
Einen Antrag zu stellen, hört sich kompliziert an – ist es aber nicht. Denn wir unterstützen dich bei allen Fragen rund um deinen Antrag.
Für die Antragsstellung wirst du von deiner Akutklinik und den jeweiligen Kostenträgern, also Krankenkasse oder Rentenversicherung, unterstützt. Dem Antrag sollte unbedingt ein ausführliches, medizinisch/psychosoziales Attest mit Begründung beigefügt werden.
Deinen Kostenträger solltest du darauf hinweisen, dass die Katharinenhöhe eine altersadäquate, gruppenorientierte Rehabilitationseinrichtung ist. Das heißt, dem Austausch in der Gruppe der Gleichbetroffenen kommt eine ganz besondere Bedeutung zu.
Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Sie können Ihre Rehaklinik selbst auswählen
Sie suchen für sich oder Ihre Familie eine passende Rehaklinik?
Dann sollten Sie wissen, dass Sie diesbezüglich Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben dürfen!
§8 SGB IX regelt das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
- Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse des Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (…)
Das bedeutet, dass die Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) Ihren Wünschen entsprechen müssen, sofern diese berechtigt sind.
Was sollten Sie bei der Klinikauswahl beachten?
- Die Klinik muss für Ihr Krankheitsbild geeignet sein und über einen Vertrag mit Ihrem Rehabilitationsträger verfügen
- Die Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen sollte Ihren Anforderungen entsprechen und die Klinik muss nach anerkannten Qualitätsstandards zertifiziert sein
- Lage, Service und Ausstattung sollten Ihrem Bedarf entsprechen
Was sollten Sie bei der Antragsstellung beachten?
- Ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag durch die folgende Formularvorlage
- Sollten Sie Ihren Antrag bereits eingereicht haben, können Sie die ausgefüllte Formularvorlage auch nachreichen
- Sollte Ihrem Antrag nach der Wunschklinik nicht entsprochen worden sein, nutzen Sie das Widerspruchsformular
- Bei allen weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an uns:
Anmeldung Familienbereich:
Alexandra Dufner
0049 7723-6503-115
Anmeldung Jugendliche und junge Erwachsene:
Marion Hug
0049 7723-6503-114
Ihre Anmeldung
Weil unser Reha-Programm sehr individuell aufgebaut ist, empfehlen wir Ihnen, zunächst telefonisch mit uns in Kontakt zu treten. Die Erfahrung zeigt, dass wir dabei schon wichtige Fragen klären können – hinsichtlich des Antrages aber auch zu den Details der anstehenden Reha.
Sie haben Fragen zur Anmeldung der Familien-Reha?
Alexandra Dufner
Aufnahme familienorientierte Reha
Telefon: | 07723 /6503115 |
Telefax: | 07723 /6503100 |
E-Mail: |
Sie haben Fragen zur Anmeldung der Reha Jugendliche und junge Erwachsene?
Marion Hug
Aufnahme Reha für Jugendliche und junge Erwachsene
Telefon: | 07723 /6503114 |
Telefax: | 07723 /6503100 |
E-Mail: |