Der erste Schritt zur Reha

Auch der Weg zur Reha ist nicht ganz frei von Formalitäten. Im Mittelpunkt steht dabei der Antrag. Wie das Antragsverfahren abläuft und wie wir Ihnen dabei behilflich sein können, erfahren Sie hier.


Für Familien

Der Antrag wird bei der für Sie zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellt.

Für Jugendliche und junge Erwachsene

Einen Antrag zu stellen, hört sich kompliziert an – ist es aber nicht. Denn wir unterstützen dich bei allen Fragen rund um deinen Antrag.

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Sie können Ihre Rehaklinik selbst auswählen

  • Für Familien

    Der Antrag wird bei der für Sie zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellt.

    Damit Ihr Kind bei uns eine Reha machen kann, müssen Sie zuerst einen Antrag stellen.
    Ein Antrag ist ein Brief und viele Formulare.
    Den Antrag können Sie bei Ihrer Kranken·kasse stellen.
    Sie können den Antrag auch bei der Renten·versicherung stellen.
    Sie müssen für den Antrag einige Formulare ausfüllen.
    Die Formulare bekommen Sie bei der Kranken·kasse oder bei der Renten·versicherung.
    Rufen Sie dort an.
    Fragen Sie dort nach den Formularen.

    Das ist wichtig:
    Für den Antrag brauchen Sie ein Gut·achten von einem Arzt.
    Ein Gut·achten ist ein Brief.
    In dem Brief schreibt der Arzt, warum die Reha für Ihr Kind wichtig ist.
    Und dass der Arzt findet:
    Die Reha hilft dem Kind.

    Die Reha auf der Katharinenhöhe ist für die ganze Familie.
    Darum muss in diesem Brief auch stehen:
    Es ist wichtig, dass die ganze Familie die Reha macht.
    Und im Brief muss stehen:
    Was soll die Reha bewirken?
    Welche Ziele sollen für das Kind erreicht werden?
    Welche Ziele sollen für die Familie erreicht werden?

    Damit man zur Reha darf, müssen einige Dinge geklärt sein:

    • Die Reha ist für Familien mit Kindern, die eine von diesen Krankheiten haben:
      • Leukämie
      • Krebs
      • Eine schwere Herz·krankheit
    • Die Reha beginnt am besten kurz nach der Intensiv·therapie.
      • Manchmal beginnt die Reha auch später.
      • Die Intensiv·therapie darf aber nicht länger als 2 Jahre her sein.
    • Der Patient oder die Patientin darf nicht zu krank sein.
      • Wenn er oder sie längere Zeit im Bett liegen muss, kann er keine Reha machen.
    • Das Kranken·haus muss mit der Katharinenhöhe besprechen:

    Welche Behandlungen sind nötig?

    • In der Reha können nicht alle Behandlungen gemacht werden.
    • Welche Therapien soll das Kind bei uns machen?
    • Welche Therapien soll die Familie bei uns machen?

    Das muss das Kranken·haus genau mit der Katharinenhöhe besprechen.

    Manchmal darf ein Patient ein zweites Mal in die Reha.
    Das ist aber nicht immer gut.
    Darum stellen wir vorher immer diese zwei Fragen:

    • Wie geht es dem Patient?
    • Wie geht es der Familie?

    Bitte rufen Sie zuerst bei uns an.
    Stellen Sie den Antrag erst nach dem Gespräch mit uns.
    Ihre Ansprech·partnerin heißt Stefanie Nocht.
    Frau Nocht hilft Ihnen, wenn Sie Fragen zum Antrag oder zur Reha auf der Katharinenhöhe haben.
    Sie erreichen Frau Nocht unter dieser Telefon·nummer:
    0 77 23 65 03 11 5
    Ihre E-Mail·adresse ist:

  • Für Jugendliche und junge Erwachsene

    Einen Antrag zu stellen, hört sich kompliziert an – ist es aber nicht. Denn wir unterstützen dich bei allen Fragen rund um deinen Antrag.

    Du möchtest eine Reha bei uns machen?
    Dann musst du zuerst einen Antrag stellen.
    Ein Antrag ist ein Brief und viele Formulare.
    Die Formulare bekommst du bei deiner Kranken·kasse.
    Oder bei der Renten·versicherung.

    Diese Stellen helfen dir mit dem Antrag:

    • Deine Kranken·kasse
    • Die Renten·versicherung
    • Das Kranken·haus, das dich behandelt hat

    Den fertigen Antrag gibst du entweder bei der Kranken·kasse oder bei der Renten·versicherung ab.
    Die Kranken·kasse bezahlt dir die Reha.
    Oder die Renten·versicherung bezahlt dir die Reha.

    Das ist wichtig:

    Du brauchst ein Attest vom Arzt.
    Ein Attest ist ein Brief vom Arzt.
    In dem Brief schreibt der Arzt:
    Die Reha wird dir helfen.
    Und er schreibt, warum die Reha dir helfen wird.

    Bitte sage der Kranken·kasse oder der Renten·versicherung:
    In der Katharinenhöhe wird die Reha in kleinen Gruppen gemacht.
    In den Gruppen sind alle etwa gleich alt.
    Das bedeutet:
    In der Reha ist es wichtig:
    Mit anderen zu sprechen.
    Mit anderen in deinem Alter.
    Und mit der gleichen oder einer ähnlichen Krankheit.

    Wenn du Fragen zum Antrag hast, kannst du uns anrufen.
    Oder du kannst uns eine E-Mail schreiben.

    Deine Ansprech·partnerin heißt Manuela Beck.
    Frau Beck hilft dir, wenn du Fragen zum Antrag oder zur Reha auf der Katharinenhöhe hast.
    Das ist ihre Telefon·nummer:
    0 77 23 65 03 11 4
    Das ist ihre E-Mail·adresse:

  • Ihr Wunsch- und Wahlrecht

    Sie können Ihre Rehaklinik selbst auswählen

    Sie suchen für sich oder Ihre Familie eine passende Rehaklinik?

    Dann sollten Sie wissen, dass Sie diesbezüglich Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben dürfen!

    §8 SGB IX regelt das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

    1. Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse des Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (…)

    Das bedeutet, dass die Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) Ihren Wünschen entsprechen müssen, sofern diese berechtigt sind.

    Was sollten Sie bei der Klinikauswahl beachten?

    • Die Klinik muss für Ihr Krankheitsbild geeignet sein und über einen Vertrag mit Ihrem Rehabilitationsträger verfügen
    • Die Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen sollte Ihren Anforderungen entsprechen und die Klinik muss nach anerkannten Qualitätsstandards zertifiziert sein
    • Lage, Service und Ausstattung sollten Ihrem Bedarf entsprechen

    Was sollten Sie bei der Antragsstellung beachten?

    • Ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag durch die folgende Formularvorlage
    • Sollten Sie Ihren Antrag bereits eingereicht haben, können Sie die ausgefüllte Formularvorlage auch nachreichen
    • Sollte Ihrem Antrag nach der Wunschklinik nicht entsprochen worden sein, nutzen Sie das Widerspruchsformular
    • Bei allen weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an uns:

    Anmeldung Familienbereich:

    Alexandra Dufner

    0049 7723-6503-115

    Anmeldung Jugendliche und junge Erwachsene:

    Marion Hug

    0049 7723-6503-114

Ihre Anmeldung

Weil unser Reha-Programm sehr individuell aufgebaut ist, empfehlen wir Ihnen, zunächst telefonisch mit uns in Kontakt zu treten. Die Erfahrung zeigt, dass wir dabei schon wichtige Fragen klären können – hinsichtlich des Antrages aber auch zu den Details der anstehenden Reha.

Anmeldung für Familien

Das Formular gibt es auch unter Downloads als PDF.

Patient

An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie - mit Absenden des Formulars - automatisch eine Kopie Ihrer Anmeldung.

Krankengeschichte

Bitte pro Zeile ein Familienmitglied mit: P/K/E – Vorname – Geburtsdatum

Anmeldung für Jugendliche und junge Erwachsene

Das Formular gibt es auch als PDF unter Downloads.

Patient

An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie - mit Absenden des Formulars - automatisch eine Kopie Ihrer Anmeldung.

Krankengeschichte

Familien-Reha

Alexandra Dufner

Aufnahme familienorientierte Reha

Reha für Jugendliche und junge Erwachsene

Marion Hug

Aufnahme Reha für Jugendliche und junge Erwachsene